Europas-Werte-Wanderweg

Solidarität und Bürgerrechte

Die Begriffe Solidarität und Bürgerrechte scheint ein Gegensatz zu trennen. Da besitzt eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger als Unternehmerin und Arbeitgeber viele Bürgerrechte zur freien Gestaltung des eigenen Unternehmens – und soll diese gleichzeitig einschränken, um mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern solidarisch zu sein?

Der bzw. die Europäische Bürgerbeauftragte hilft den Bürgerinnen und Bürgern der EU, den Bürgerrechten und dem Prinzip der Solidarität Geltung zu verschaffen. Jede Person in der EU kann ihn bzw. sie anrufen bei

  • ungerechter Behandlung
  • Diskriminierung und Machtmissbrauch
  • Verweigern von Informationen
  • Verzögerungen im Verwaltungsablauf
  • Fehlern in Entscheidungsverfahren

Hier kannst du mehr über die Aufgabenfelder und die Arbeit des bzw. der Europäischen Bürgerbeauftragten (Ombudsmann bzw. -frau) erfahren

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