Europas-Werte-Wanderweg

Recht und Staat​

Träger dieses der Gerechtigkeit verpflichteten europäischen Rechtsraumes sind die nationalen Rechtsstaaten sowie alle EU-Organe. Aber was ist ein Rechtsstaat? Wann ist ein Staat ein Rechtsstaat – und wann nicht mehr?

Ein Rechtsstaat gründet auf allgemein und für jedermann gültigen Gesetzen. Alles, was die staatlichen Organe – ob in einem Nationalstaat wie Frankreich oder Polen oder in der EU insgesamt – den Bürgern vorschreiben oder gestatten, muss eine gesetzliche Grundlage haben.

Die Gesetze eines Rechtsstaates müssen in Übereinstimmung zu den Grundrechten der Menschen stehen. Für die EU sind diese am 7. Dezember 2000 feierlich in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgehalten worden. – Hier gelangst Du zur EU-Grundrechte-Charta.

Ein weiteres wichtiges Kennzeichen des Rechtsstaats ist die Verhältnismäßigkeit der im staatlichen Handeln angewandten Mittel. Ein Staat darf nicht „mit Kanonen auf Spatzen schießen“, ein Falschparker darf nicht wegen seines Vergehens ins Gefängnis gesteckt werden.

Die Neigung, durch unverhältnismäßig starke Maßnahmen eine unliebsame Sache ein für allemal aus der Welt zu schaffen, ist nicht nur im Behördenhandeln groß.

Für jede rechtsstaatliche Handlung gilt aber eine dreifache Einschränkung: Eine Maßnahme des Staates gegenüber dem Bürger muss

  • geeignet sein, d.h. der gewünschte Erfolg muss durch die Maßnahme erreicht werden können,
  • erforderlich sein, d.h. es darf kein milderes Mittel zur Regelung der Angelegenheit vorhanden sein,
  • angemessen sei, d.h. Erfolg und Schaden durch die Maßnahme müssen in günstigem Verhältnis stehen.

Ein Lockdown in allen Bereichen, der zur Bekämpfung einer Pandemie staatlich angeordnet wird, muss also erwartbar wirksam sein, der erwartete Effekt darf nicht auch durch bloße Schließung der Schulen erreicht werden und der Lockdown darf nicht zum Kollaps der Wirtschaft führen.

Sollte aber eine Bürgerin oder ein Bürger in der EU das Gefühl haben, dass ihn staatliche Organe ungerecht behandelt haben, muss er sich an ein Gericht wenden können. Nur wenn dieses Element der Rechtssicherheit gegeben ist, kann man von einem Rechtsstaat sprechen.

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