Europas-Werte-Wanderweg

Diskussion – Das EU-Lieferkettengesetz

Rohrkrepierer des europäischen Menschenrechtsschutzes?

Im Jahr 2024 verabschiedete die EU ein Gesetz über „unternehmerische Nachhaltigkeitspflichten“ (Richtlinie EU 2024/1760). Es verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe, die in und mit der EU tätig sind, menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten vom Anfang bis zum Ende eines Produktionsprozesses einzuhalten. Das heißt beispielsweise, darauf zu achten, dass in ihren Waren keine Teile verarbeitet sind, die mit Hilfe von Kinder- oder Zwangsarbeit entstanden. Menschenrechtsaktivisten lobten das Gesetz, Wirtschaftsverbände jedoch kritisierten es als bürokratisch und teuer. Bereits 2025, als wirtschaftsfreundliche Parteien im EU-Parlament eine Mehrheit hatten, wurde das europäische Gesetz wieder „entschärft“: Es gilt nur noch für große Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden, diese müssen nicht mehr ihre gesamte Lieferkette überwachen, sondern nur dort, wo sie selbst ein großes Risiko sehen. Außerdem wurden die Haftungsregeln reduziert.

Diskutiert, ob die Europäische Union mit dieser Entscheidung gegen ihren eigenen Wertekanon verstoßen hat!

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