Die EU kann als rechtsstaatliche Gemeinschaft nur dann funktionieren, wenn sich alle Mitgliedsstaaten an die gemeinsamen Grundsätze halten: an die Menschenrechte und die daraus hervorgehenden Rechtsbestimmungen.
Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen Staaten entstehen auf verschiedenen Feldern:
Die Unabhängigkeit der Gerichte wird eingeschränkt –
etwa durch Direktiven der Regierung oder durch Manipulationen bei der Richterbesetzung.
Der Schutz von Minderheiten gerät in Gefahr –
etwa durch Einschränkungen des Wahlrechts oder der Bildungsmöglichkeiten.
Die Meinungsfreiheit ist nicht voll gewährleistet –
etwa durch Einschränkungen der Versammlungsfreiheit oder durch Behinderung der Presse.
Gegen diese Gefahren kann sich die EU durchaus sehr wirksam zur Wehr setzen – durch die Einschränkung der Rechte von Mitgliedsstaaten und neuerdings durch finanzielle Eingriffe.
Weitere Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit und genauere Hinweise zu den EU-Abwehrmaßnahmen findest Du hier.